Weiterbildung Pistole für Behördenmitglieder/Berufswaffenträger 18.10.2026
Weiterbildung Pistole für Behördenmitglieder/Berufswaffenträger 18.10.2026
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Diese Weiterbildung richtet sich an Angehörige von Polizei, Bundeswehr, Zoll sowie weitere Berufswaffenträger, die ihre schießtechnischen Fähigkeiten mit der Pistole gezielt weiterentwickeln möchten.
Zu Beginn erfolgt eine umfassende Leistungsanalyse, um den individuellen Ausbildungsstand zu erfassen. Auf dieser Grundlage wird das anschließende Training an die persönlichen Fähigkeiten und den jeweiligen Fortbildungsbedarf angepasst. Ziel ist eine praxisorientierte Weiterbildung auf individuellem Leistungsniveau.
Das Training findet in einem modernen Schießkino in Bexbach (Saar) statt und umfasst 4 Stunden reine Schießzeit. Einschließlich Einweisung und organisatorischem Ablauf dauert die Veranstaltung von 13:30 bis 18:00 Uhr am 08.11.2026.

Die Ausbildung wird von einem IHK-zertifizierten Schießausbilder für Verteidigungsschießen mit langjähriger Berufserfahrung im behördlichen Einsatzbereich durchgeführt. Die Inhalte werden praxisnah vermittelt und orientieren sich am individuellen Leistungsstand der Teilnehmer.
Die Teilnahme ist mit der eigenen Dienst- oder Privatwaffe möglich. Alternativ können Leihwaffen einschließlich Schießgürtel zur Verfügung gestellt werden.

Leistungen:
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Termin: 18.10.2026, 13:30–18:00 Uhr
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4 Stunden reine Schießzeit
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Individuelle Leistungsanalyse zu Beginn der Weiterbildung
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Praxisorientiertes Training auf das persönliche Leistungsniveau abgestimmt
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Ausbildung durch einen IHK-zertifizierten Schießausbilder mit 12 Jahren behördlicher Berufserfahrung
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Durchführung im modernen Schießkino in Bexbach (Saar)
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Teilnahme mit eigener Dienst- oder Privatwaffe möglich
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Alternativ Bereitstellung von Leihwaffen und Schießgürtel
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Zielgruppe: Polizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Berufswaffenträger
Verkauf von Schusswaffen und Munition nur an Inhaber einer gültigen Erwerbserlaubnis.
Verkauf von Messern nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Verkauf von verbotenen Gegenständen nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung.
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