Weiterbildung Pistole für Jäger und Sportschützen 25.10.2026
Weiterbildung Pistole für Jäger und Sportschützen 25.10.2026
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Schießtraining für Jäger und Sportschützen im modernen Schießkino
Dieses Training richtet sich an Jäger und Sportschützen, die ihre Schießfertigkeiten gezielt weiterentwickeln und unter realitätsnahen Bedingungen trainieren möchten.
Zu Beginn erfolgt eine individuelle Leistungsanalyse, um den aktuellen Trainingsstand zu erfassen und gezielt auf die jeweiligen Fähigkeiten und Bedürfnisse einzugehen. Auf dieser Grundlage wird das Training angepasst und praxisorientiert durchgeführt.
Die Ausbildung findet in einem modernen Schießkino in Bexbach (Saar) statt und ermöglicht das Training verschiedener Schießsituationen in einer kontrollierten Umgebung. Der Fokus liegt auf der Verbesserung von Technik, Präzision und sicherem Umgang mit der eigenen Waffe.

Die Veranstaltung findet am 13.09. statt und umfasst eine intensive Trainingseinheit mit professioneller Betreuung. Die Ausbildung wird durch einen IHK-zertifizierten Schießausbilder mit 12 Jahren behördlicher Berufserfahrung durchgeführt.
Die Teilnahme erfolgt bevorzugt mit der eigenen Jagd- oder Sportwaffe. Alternativ können nach Absprache Leihwaffen und Schießausrüstung zur Verfügung gestellt werden.
Leistungen:
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Termin: 25.10.2026
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Training im modernen Schießkino in Bexbach (Saar)
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Individuelle Leistungsanalyse zu Beginn
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Anpassung der Trainingsinhalte an den persönlichen Leistungsstand
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Praxisorientierte Weiterbildung für Jäger und Sportschützen
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Betreuung durch einen IHK-zertifizierten Schießausbilder mit 12 Jahren behördlicher Berufserfahrung
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Training mit eigener Jagd- oder Sportwaffe möglich
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Alternativ Leihwaffen und Schießausrüstung nach Absprache
Das Training bietet die Möglichkeit, vorhandene Fähigkeiten zu überprüfen, technische Abläufe zu optimieren und den sicheren Umgang mit der eigenen Waffe unter professioneller Anleitung weiterzuentwickeln
Verkauf von Schusswaffen und Munition nur an Inhaber einer gültigen Erwerbserlaubnis.
Verkauf von Messern nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Verkauf von verbotenen Gegenständen nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung.
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